Ratifizierung völkerrechtlicher Vertrag

Sind sich der Unterzeichner und die Vertragsstaaten nach der Beglaubigung eines Textes darin einig, dass er einen Fehler enthält, so kann er durch Paraphierung des berichtigten Vertragstextes, durch Ausführung oder Austausch eines Rechtsakts, das die Berichtigung enthält, oder durch Ausführung des korrigierten Textes des gesamten Vertrags nach demselben Verfahren wie im ursprünglichen Text berichtigt werden. Ist eine Verwahrstelle vorhanden, so muss die Verwahrstelle die vorgeschlagenen Berichtigungen allen Unterzeichnern und Vertragsstaaten mitteilen. In der UN-Praxis unterrichtet der Generalsekretär in seiner Funktion als Verwahrer alle Vertragsparteien über die Fehler und den Vorschlag, ihn zu korrigieren. Werden bei Ablauf einer angemessenen Frist keine Einwände des Unterzeichners und der Vertragsstaaten erhoben, so zirkuliert die Verwahrstelle ein Rechthabezeichen der Berichtigung und bewirkt, dass die Berichtigungen in den öffentlichen Text(en) vorgenommen werden. Die zunehmende Anwendung vorläufiger Anwendungsklauseln in Verträgen ist eine Folge der Notwendigkeit, die vertraglichen Verpflichtungen vor der förmlichen Ratifizierung/Beitritt eines Vertrags durch einen Staat umzusetzen. Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der vorläufigen Anwendung werden durch eine bewusste freiwillige Handlung des Staates im Einklang mit seinem innerstaatlichen Rechtsrahmen übernommen. Asyl ist eine Form des Schutzes, die ein Staat in seinem Hoheitsgebiet auf der Grundlage des Grundsatzes der «Nichtzurückweisung» und der international oder national anerkannten Flüchtlingsrechte gewährt. Sie wird einer Person gewährt, die in ihrem Staatsangehörigkeits- und/oder Wohnsitzland keinen Schutz beantragen kann, insbesondere aus Angst, aus Gründen der Rasse, der Religion, der Staatsangehörigkeit, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Meinung verfolgt zu werden. Eine Vertragspartei ist ein Staat oder eine zwischenstaatliche Organisation oder eine andere Einrichtung mit vertraglicher Entscheidungsfähigkeit, die ihre Zustimmung zur Vertragliche,die durch einen Vertrag gebunden ist, unabhängig davon, ob der Vertrag in Kraft getreten ist oder nicht, für diesen Staat oder die zwischenstaatliche Organisation in Kraft getreten ist oder nicht. Das Vertragsbüro der GD Außenbeziehungen der Europäischen Kommission hat zwei Hauptaufgaben: die Beratung in praktischen und verfahrensrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den verschiedenen Verhandlungsphasen von Verträgen, an denen die Europäische Gemeinschaft beteiligt ist, und die Bereitstellung von Informationen über diese Verträge. Diese Verträge wurden mit wenigen Ausnahmen im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. Sowohl bilaterale Abkommen, die die EG mit einzelnen Drittländern geschlossen hat, als auch multilaterale Abkommen, denen die Europäische Gemeinschaft angehört, fallen unter diese Datenbank.

«Vertrag» darf nicht mit den Gründungsverträgen der Europäischen Gemeinschaft und/oder der Europäischen Union verwechselt werden. Im Gegensatz zur Vertragsabteilung oder -abteilung der Mitgliedstaaten oder anderer internationaler Organisationen ist das Vertragsbüro der Europäischen Kommission nicht für die Ausarbeitung von Vertragstexten oder für Ratifikationsurkunden und Vollbefugnisse zuständig. Das Vertragsamt fungiert nicht als Verwahrer der von der Europäischen Gemeinschaft geschlossenen Verträge. Das Amt für Verträge ist für die Entwicklung und Wartung eines elektronischen Datenbank- und Informationssystems zuständig, um den Zugang zu Vertragsinformationen zu erleichtern: die Datenbank des Vertragsbüros.

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